Tipps : Nach dem Erbfall

Enterbt, wie bekomme ich meinen Plichtteil?

Mit zunehmendem Maße gewinnt das Pflichtteilsrecht, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, daß durchschnittlich 2/3 des Vermögens bereits zu Lebzeiten übertragen werden, in der heutigen Zeit an Bedeutung. Kurze Verjährungsfristen sowie die Notwendigkeit, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche geltend zu machen, erfordern unmittelbar nach dem Erbfall juristischen Rat und Handeln.

Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich die Abkömmlinge und der Ehegatte des Erblasser. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, dann sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt.

Die Höhe des Pflichtteilsanspruches hängt von dem Wert des Nachlasses und dem Güterstand der Eheleute ab und beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

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