Vorsicht bei Lebensversicherung
Hat der Erblasser den Ehepartner als Bezugsberechtigten seiner Lebensversicherung eingesetzt und dies nach der Scheidung nicht geändert, dann erhält der geschiedene Ehepartner dennoch die Summe aus der Lebensversicherung, auch wenn die Ehe zwischenzeitlich geschieden wurde.Der BGH hat insoweit 2007 erneut bestätigt, dass immer der Ehegatte bezugsberechtigt ist, der zum Zeitpunkt der Einräumung des Bezugsrechtes der jeweilige Ehepartner ist. Insoweit sollten die Lebensversicherungsverträge geprüft werden.
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