Themen : Erbrecht allgemein

Pflichtteilsanspruch

LG Paderborn

Erhält ein Bezugsberechtigter im Erbfall eine Versicherungssumme, so unterliegt diese grundsätzlich dem Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn die Bezugsberechtigung widerruflich eingeräumt war (LG Paderborn)

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