Wie gestalte ich nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht
Aufgrund der Änderung im Erbschaftsteuerrecht sollten Testamente so abgefasst werden, dass alle beteiligten Erben Zuwendungen in Höhe der steuerlichen Freibeträge erhalten. Für Ehepartner ist dies ein Betrag von € 500.000,- und für Kinder von € 400.000,-. Enkel erhalten zukünftig einen Freibetrag von € 200.000,-. Das Familienwohnheim sollte ferner auf Denjenigen übergehen, der es eigenständig nutzt, um den Anfall von Erbschaftsteuer generell zu vermeiden.
Verwandte Themen: